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   BAG, 23.02.1978 - 2 AZR 214/77   

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https://dejure.org/1978,2389
BAG, 23.02.1978 - 2 AZR 214/77 (https://dejure.org/1978,2389)
BAG, Entscheidung vom 23.02.1978 - 2 AZR 214/77 (https://dejure.org/1978,2389)
BAG, Entscheidung vom 23. Februar 1978 - 2 AZR 214/77 (https://dejure.org/1978,2389)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Sonderkündigungsschutz bei Schwerbehinderung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ordentliche Kündigung - Versorgungsamt - Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft - Sonderkündigungsschutz - Ausspruch der Kündigung - Kündigungsschutzklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1978, 1549
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 23.02.1978 - 2 AZR 462/76

    Kündigungsvorschriften für Schwerbehinderte: ungeregelte Fälle

    Auszug aus BAG, 23.02.1978 - 2 AZR 214/77
    Sie kann demgemäß schon zu einem Zeitpunkt gegeben sein, der vor der Einleitung des RestStellungsver fahrens nach § 3 SchwbG liegt (vgl. BAG vom 17. Februar 1977, AP Nr. 1 zu § 12 SchwbG [zu B II 2 d der Gründe] - auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt - und das zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung und im Nachschlagewerk bestimmte Urteil des Senates vom heutigen Tage in der Revisionssache 2 AZR 462/76 [zu B I 1 der Gründe]).

    Wie der Senat vielmehr in dem obengenannten Urteil vom heutigen Tage in der Revisions sache 2 AZR 462/76 eingehend begründet hat (zu B II der Gründe), sind die Fälle, in denen vor der Kündigung jeden falls schon ein Antrag nach § 3 SchwbG gestellt war, denen gleichzustellen, in denen die Schwerbehinderteneigenschaft bereits festgestellt worden war.

  • BAG, 27.01.1970 - 1 AZR 211/69

    Tatsachenrichter - Entscheidungsgründe - Beweisergebnis - Freie richterliche

    Auszug aus BAG, 23.02.1978 - 2 AZR 214/77
    Sie kann in der Revisionsinstanz aufgrund entsprechender Verfahrensrügen nur daraufhin überprüft werden, ob sie rechtlich möglich ist und sich der Tatsachenrichter mit dem Beweisergebnis umfassend, widerspruchsfrei und ohne Verletzung von Denkgesetzen oder Erfahrungsregeln auseinandergesetzt hat (BAG AP Nr. 3 zu § 58o ZPO; BAG 14-, 2o6 [21o] = AP Nr. 4 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß und BAG AP Nr. 2 zu § 286 ZPO).
  • BAG, 07.06.1963 - 1 AZR 276/62

    Einstellung - Arbeitsvertrag - Vertragsverhandlung

    Auszug aus BAG, 23.02.1978 - 2 AZR 214/77
    Sie kann in der Revisionsinstanz aufgrund entsprechender Verfahrensrügen nur daraufhin überprüft werden, ob sie rechtlich möglich ist und sich der Tatsachenrichter mit dem Beweisergebnis umfassend, widerspruchsfrei und ohne Verletzung von Denkgesetzen oder Erfahrungsregeln auseinandergesetzt hat (BAG AP Nr. 3 zu § 58o ZPO; BAG 14-, 2o6 [21o] = AP Nr. 4 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß und BAG AP Nr. 2 zu § 286 ZPO).
  • BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 8/89

    Schwerbehinderteneigenschaft: Mitteilung an den Arbeitgeber - Frist

    Es entspricht auch der in arbeitsrechtlicher Literatur und Rechtsprechung absolut herrschenden Meinung, daß der Schwerbehindertenschutz unabhängig davon besteht, ob der Arbeitgeber von dem Eintritt oder der Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen Kenntnis hat (vgl. Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 6. Aufl., § 178 III 1; KR-Etzel, 3. Aufl., § 15 bis 20 SchwbG Rz 13; Gröninger/Thomas, SchwbG, Stand Januar 1989, § 15 Rz 23; Wilrodt/Neumann, SchwbG, 7. Aufl., § 15 Rz 40; BAGE 5, 208; 8, 123 = AP Nr. 11 und 19 zu § 14 SchwBeschG; BAG Urteil vom 20. März 1969 - 2 AZR 190/68 - AP Nr. 6 zu § 2 SchwBeschG; BAGE 29, 17; 29, 334; 30, 141 = AP Nr. 1, 2, 3 zu § 12 SchwbG; BAG Urteile vom 23. Februar 1978 - 2 AZR 214/77 - und vom 19. April 1979 - 2 AZR 469/78 - AP Nr. 4 und 5 zu § 12 SchwbG).
  • BAG, 27.05.1983 - 7 AZR 482/81

    Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten

    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß sich der Kläger im Falle einer objektiv zum Zeitpunkt der Kündigung bereits bestehenden Schwerbehinderteneigenschaft sowie aufgrund seiner Antragstellung vom 10. April 1980 auf den besonderen Kündigungsschutz der §§ 12 ff. SchwbG berufen kann (vgl. BAG 30, 141 = AP Nr. 3 zu § 12 SchwbG; BAG Urteile vom 23. Februar 1978 - 2 AZR 214/77 - und 19. April 1979 - 2 AZR 469/78 - AP Nr. 4 und 5 zu § 12 SchwbG).
  • BAG, 30.06.1983 - 2 AZR 10/82

    Schwerbehinderte - Kündigungsschutz

    Anders liegt der Fall, wenn im Zeitpunkt der Kündigung zumindest schon ein Feststellungsverfahren nach § 3 SchwbG anhängig ist (vgl. BAG 30» 141 sowie Senatsurteil vom 23. Februar 1978 - 2 AZR 214/77 - AP Nr. 4 zu § 12 SchwbG, zu 2 der Gründe):.
  • BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 632/85

    Schwerbehindertenkündigungsschutz - Unzulässige Rechtsausübung

    die Schwerbehinderteneigenschaft gemäß § 1 SchwbG im Zeitpunkt der Kündigungserklärung objektiv vorlag (mag diese Feststellung gemäß § 3 SchwbG auch erst später erfolgen, sofern sie mit Rückwirkung zumindestens auf den Zeitpunkt der Kündigungserklärung erfolgt; vgl. z.B. BAG Urteil vom 23. Februar 1978 - 2 AZR 214/77 - AP Nr. 4 zu § 12 SchwbG; Wilrodt/ Neumann, SchwbG, 6. Aufl., § 1 Rz 11 ff., § 3 Rz 38 ff., insbesondere 42),.
  • VG Karlsruhe, 09.03.2004 - 5 K 3302/02

    Beteiligung von Bevollmächtigten, Einigungsverhandlung und

    Spätestens einen Monat nach Ausspruch der Kündigung hätte der Kläger ohnehin auf seine Schwerbehinderteneigenschaft bzw. die Antragstellung hinweisen müssen ( vgl. BAG , Urt. v. 23.2.1978 - Az: 2 AZR 214/77 -, juris; Düwell, in: LPK- SGB IX, 2002, § 91, Rn. 4; § 85, Rn. 6), ansonsten hätte er den besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte verloren.
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